GUTSCHEINE

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Mit der Festivalpost erhalten Sie etwa alle 2 Monate aktuelle Informationen rund um Konzerte und Künstler der Konzerte im Fronhof sowie der Rokokosaal Soiréen. Sie können den Newsletter jederzeit unter info@konzerteimfronhof.de abbestellen.

  • Die Gutscheine gelten für alle eigenen Veranstaltungen der Konzerte im Fronhof sowie der Rokokosaal Soiréen.
  • Ein Gutschein kann zur Bezahlung auch mehrerer Eintrittskarten eingesetzt werden.
  • Bei der Einlösung von Gutscheinen für Vorstellungen bzw. Plätze, deren Preis unter denen des jeweiligen Gutscheinwertes liegen, wird der Differenzbetrag zum jeweiligen Kaufpreis in Form eines neuen Gutscheines ausgegeben.
  • Die Gutscheine können nicht zurückgegeben oder in Bargeld verrechnet werden.
  • Ein Anspruch auf Einlösung bei ausverkauften Vorstellungen besteht nicht.
  • Ein Ersatz für verfallene oder verlorengegangene Geschenkgutscheine kann nicht geleistet werden.
  • Die Gutscheine gelten drei Jahre ab dem Ende des Jahres der Ausstellung (§195 und §199 BGB.